Haushaltshilfe während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung


Wir unterstützen Sie in einer ganz besonderen Zeit.

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Unterstützung zwischen wertvollen Momenten

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Die Schwangerschaft und die Zeit nach der Entbindung gehören zu den schönsten, aber auch herausforderndsten Phasen im Leben. Während dieser besonderen Zeit stehen wir Ihnen zur Seite, wenn alltägliche Aufgaben zur Belastung werden. Mit unserer Haushaltshilfe möchten wir Ihnen helfen, dass Sie sich auf zwei wichtige Aspekte konzentrieren können: Ihre Gesundheit und Ihr Baby.

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Ihr Anspruch auf kostenfreie Haushaltshilfe

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Wenn gesundheitliche Einschränkungen während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung auftreten, haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Haushalt. Mit einer ärztlichen Verordnung nach § 38 SGB V übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe. Wir klären alles für Sie – schnell, unkompliziert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

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Beispiele für Haushaltshilfe während der Schwangerschaft:

  • Ärztlich verordnete Bettruhe

  • Krankenhaus- oder Tagesklinikaufenthalte

  • Frühzeitige Wehen oder Verkürzung des Gebärmutterhalses

  • Gefahr einer Frühgeburt

Beispiele für Haushaltshilfe nach der Geburt:

  • Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen nach der Entbindung

  • Hilfe bei der Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren

  • Entlastung im Alltag, wenn die eigene Energie nicht ausreicht

Schwangerschaft und Geburt – eine besondere Zeit voller Veränderungen.
Lassen Sie sich in
drei Schritten entlasten und genießen Sie die Unterstützung, die Ihnen zusteht!

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2. Kontaktaufnahme

1. Ärztliche Verordnung beantragen

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Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung gemäß § 38 SGB V. Diese sollte enthalten:

  • Eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit.

  • Details zu Umfang und Dauer der benötigten Hilfe.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besuchen Sie unverbindlich auf ein Erstgespräch und kümmern uns um alles Weitere.

3. Fertig!

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Nach Genehmigung durch die Krankenkasse starten wir direkt mit der Unterstützung in Ihrem Haushalt.

Häufig gestellte Fragen:

  • Jeder, der aus gesundheitlichen Gründen seinen Haushalt nicht selbst führen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenfreie Haushaltshilfe. Dazu zählen beispielsweise Schwangerschaftsbeschwerden, Genesung nach einer Operation, Unfälle, Krankheit oder ähnliche Einschränkungen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung gemäß § 38 SGB V, die den Bedarf bestätigt. Wir beraten Sie gerne, wie Sie ihre Ansprüche geltend machen können.

  • Die Kosten für Ihre Haushaltshilfe werden in der Regel vollständig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wichtig ist, dass eine ärztliche Verordnung gemäß § 38 SGB V vorliegt, welche die Notwendigkeit und den Umfang der Unterstützung definiert. Umfang und Dauer richten sich nach Ihrer individuellen Situation, wie der Schwere Ihrer Erkrankung oder Ihrem Bedarf im Haushalt. Wir kümmern uns um die Abrechnung und klären alles für Sie – einfach und unkompliziert.

  • Wir vereinbaren zunächst ein persönliches Erstgespräch, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen. Anschließend planen wir regelmäßige Besuche mit Ihnen, die Ihren Alltag bestmöglich entlasten. Unsere Alltagshelferinnen und Alltagshelfer übernehmen die gewünschten Aufgaben zuverlässig und einfühlsam.

  • Wir unterstützen Sie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Reinigung, Wäschepflege und Mahlzeitenzubereitung. Außerdem begleiten wir Sie nach Wünschen bei Terminen, Einkäufen oder bieten einfach eine soziale Begleitung an. Unser Ziel ist es, Ihnen den Alltag zu erleichtern und Freiräume für das Wesentliche zu schaffen.

  • Ja, wir beschäftigen ausschließlich Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, welche mindestens die Basisqualifikationsschulung gemäß §8 AnFöVO i.V.m. §45a SGB XI abgeschlossen haben. Das bedeutet, dass Sie stets qualifizierte Unterstützung von uns erhalten.