Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ihr Ansprechpartner für kostenfreie Haushaltshilfe.

Wir sind für Sie da - für Rückfragen, Beratung, und alle weiteren Anliegen. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, oder melden Sie sich gerne telefonisch unter der folgenden Rufnummer:

0208 / 37 70 70 76

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Unsere Erreichbarkeit ist montags - freitags, 08:00 - 18:00 Uhr, sowie samstags, 12:00 - 16:00 Uhr.

Alternativ können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren:

kontakt@haushaltshilfe-rhein-ruhr.de

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Wir freuen uns auf Sie!

Wir sind für

Sie da,

wo Sie

Hilfe brauchen.

Unsere Leistungen umfassen:

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Wohnungsreinigung

Fenster putzen

Waschen und bügeln

Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten

soziale Aktivitäten

Einkaufen

Begleitung zu Terminen

Häufig gestellte Fragen:

  • Jede Person mit einem Pflegegrad ab 1 hat Anspruch auf Entlastungsleistungen, die über die Pflegekasse finanziert werden. Auch Angehörige können von unseren Dienstleistungen profitieren, um Entlastung und Unterstützung im Alltag zu erhalten.

  • Der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Wenn Sie diesen Betrag bisher nicht genutzt haben, können Sie ungenutzte Beträge bis zu 18 Monate rückwirkend anrechnen lassen – insgesamt bis zu 2.358 Euro.

    Ab Pflegegrad 2 können Sie zudem noch Ansprüche auf Verhinderungspflege sowie Sachleistungen für häusliche Pflege für eine Haushaltshilfe geltend machen. Diese Optionen können Ihnen Flexibilität geben, Leistungen über den Entlastungsbetrag hinaus zu beanspruchen. Lassen Sie sich diesbezüglich gerne von uns oder von einer Pflegeberatung beraten.

  • Wir vereinbaren zunächst ein persönliches Erstgespräch, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen. Anschließend planen wir regelmäßige Besuche mit Ihnen, die Ihren Alltag bestmöglich entlasten. Unsere geschulten Alltagshelferinnen und Alltagshelfer übernehmen die gewünschten Aufgaben zuverlässig und einfühlsam.

  • Wir unterstützen Sie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Reinigung, Wäschepflege und Mahlzeitenzubereitung. Außerdem begleiten wir Sie nach Wünschen bei Terminen, Einkäufen oder bieten einfach eine soziale Begleitung an. Unser Ziel ist es, Ihnen den Alltag zu erleichtern und Freiräume für das Wesentliche zu schaffen.

  • Ja, wir beschäftigen ausschließlich Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, welche mindestens die Basisqualifikationsschulung gemäß §8 AnFöVO i.V.m. §45a SGB XI abgeschlossen haben. Das bedeutet, dass Sie stets qualifizierte Unterstützung von uns erhalten.