
Haushaltshilfe
für Pflegebedürftige
Nutzen Sie Ihre Entlastungsleistungen, um das meiste aus Ihren Alltag herauszuholen.
„Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.“
Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Familien
Jede Person mit Pflegegrad 1 oder höher hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Dieser Betrag kann ohne zusätzliche Anträge direkt genutzt werden, um wichtige Unterstützungsleistungen zu finanzieren. Ob es um die hauswirtschaftliche Versorgung, Spaziergänge oder einfach nur Gespräche geht – wir helfen Ihnen dabei, diese Mittel optimal einzusetzen.
Falls Sie Ihren Anspruch noch nicht genutzt haben, können ungenutzte Beträge über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten angespart und rückwirkend verwendet werden. Das bedeutet, Sie könnten bis zu 2.358 Euro erhalten, um dringend benötigte Unterstützung zu organisieren.
Ihr Anspruch: Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1
Für Menschen ab Pflegegrad 1 und höher bieten wir umfassende Entlastungsleistungen an, die speziell darauf ausgerichtet sind, den Alltag zu erleichtern. Diese Leistungen umfassen hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuungsangebote und die Möglichkeit, regelmäßige Auszeiten vom oft aufreibenden Pflegealltag zu nehmen. Unser Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Familien nachhaltig zu unterstützen und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu fördern.
Wir schaffen für Sie und Ihre Angehörigen die benötigte Entlastung – zu 100 % finanziert durch die Pflegekasse. Ob regelmäßige Unterstützung im Haushalt oder individuelle Betreuungsleistungen: Wir finden mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung für Ihren Bedarf.

Haben Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad?
In drei Schritten können Sie kostenfreie Haushaltshilfe beanspruchen:
1. Kontaktaufnahme
Lernen Sie uns kennen – einfach und unverbindlich! Ob per Telefon oder E-Mail, wir beraten Sie zu Ihrem Anspruch und den nächsten Schritten. Ihre Entlastung beginnt hier.
2. Persönliches Beratungsgespräch
Gemeinsam klären wir Ihre individuellen Bedürfnisse und stimmen die passende Unterstützung für Ihren Alltag ab.
3. Fertig!
Unsere qualifizierten Alltagshelferinnen und Alltagshelfer übernehmen für Sie. Genießen Sie neue Leichtigkeit im Alltag – die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.

Wir sind für
Sie da,
wo Sie
Hilfe brauchen.
Unsere Leistungen umfassen:
Wohnungsreinigung
Fenster putzen
Waschen und bügeln
Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
Soziale Aktivitäten
Einkaufen
Begleitung zu Terminen
Häufig gestellte Fragen:
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Jede Person mit einem Pflegegrad ab 1 hat Anspruch auf Entlastungsleistungen, die über die Pflegekasse finanziert werden. Auch Angehörige können von unseren Dienstleistungen profitieren, um Entlastung und Unterstützung im Alltag zu erhalten.
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Für Sie ist die Haushaltshilfe kostenfrei. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entlastungsleistungen, und unsere Leistungen werden von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Der Stundensatz für Entlastungsleistungen beträgt für die Leistungsträger38,00 Euro. Dadurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam zu prüfen, welche Leistungen für Sie übernommen werden!
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Der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Wenn Sie diesen Betrag bisher nicht genutzt haben, können Sie ungenutzte Beträge bis zu 18 Monate rückwirkend anrechnen lassen – insgesamt bis zu 2.358 Euro.
Ab Pflegegrad 2 können Sie zudem noch Ansprüche auf Verhinderungspflege sowie Sachleistungen für häusliche Pflege für eine Haushaltshilfe geltend machen. Diese Optionen können Ihnen Flexibilität geben, Leistungen über den Entlastungsbetrag hinaus zu beanspruchen. Lassen Sie sich diesbezüglich gerne von uns oder von einer Pflegeberatung beraten.
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Wir vereinbaren zunächst ein persönliches Erstgespräch, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen. Anschließend planen wir regelmäßige Besuche mit Ihnen, die Ihren Alltag bestmöglich entlasten. Unsere Alltagshelferinnen und Alltagshelfer übernehmen die gewünschten Aufgaben zuverlässig und einfühlsam.
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Wir unterstützen Sie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Reinigung, Wäschepflege und Mahlzeitenzubereitung. Außerdem begleiten wir Sie nach Wünschen bei Terminen, Einkäufen oder bieten einfach eine soziale Begleitung an. Unser Ziel ist es, Ihnen den Alltag zu erleichtern und Freiräume für das Wesentliche zu schaffen.
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Ja, wir beschäftigen ausschließlich Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, welche mindestens die Basisqualifikationsschulung gemäß §8 AnFöVO i.V.m. §45a SGB XI abgeschlossen haben. Das bedeutet, dass Sie stets qualifizierte Unterstützung von uns erhalten.